Häufig gestellte Fragen zur Fasten-Ausbildung
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Ausbildung bei der Deutschen Fastenakademie (dfa). Wir haben die wichtigsten Informationen zu den Modulen, Zahlungen, Rabatten und weiteren Aspekten der Ausbildung für dich zusammengestellt.
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Unsere Fastenleiter-Ausbildung ist von der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG als unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Bildungsmaßnahme anerkannt und daher von der Umsatzsteuer befreit. Diese staatliche Anerkennung bestätigt die hohe fachliche und pädagogische Qualität unserer Ausbildung und unterstreicht ihren Charakter als fundierte, berufsbezogene Qualifizierung.
In der Regel begleiten zwei Dozent:innen jedes Modul. Unsere Ausbildungsdozent:innen verfügen über eine themenrelevante, staatlich anerkannte Grundausbildung und bringen zugleich umfangreiche eigene Fastenpraxis sowie langjährige Erfahrung in der Leitung von Fastenkursen ein.d
In den Leitlinien zur Fastentherapie der Ärztegesellschaft Heilfasten & Ernährung wird die dfa als Partner empfohlen. Entsprechend arbeiten wir mit zahlreichen Ärzten und medizinischen Institutionen zusammen.
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Einige Module sind nach dem Bildungsurlaub gemäß § 11 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) anerkannt.
Bitte informiere dich hier, für welche Module das zutrifft: fastenakademie.de/kontakt/fastenleiter-ausbildung
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Ja, alle Module sind einzeln buchbar. Es besteht kein Zwang, weitere Module zu besuchen.
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Ja, alle Module sind einzeln zahlbar.
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Nein, zurzeit ist keine Rabattierung bei einer Gesamtzahlung vorgesehen.
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Die Ausbildungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, wenn langfristig eine Einnahme aus dem Fasten generiert werden soll. Dies sollte im Einzelfall gemeinsam mit einem Steuerberater beim zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Zusätzlich gibt es mehrere Fördermöglichkeiten:
- Bildungsprämie für Selbstständige (www.bildungspraemie.info)
- Bildungs- und Qualifizierungsschecks diverser Bundesländer
- Bildungsurlaub gemäß § 11 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG)
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Ja, jedoch verfallen bereits belegte Module nach 3 Jahren.
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Nein, wir übermitteln die Anmeldedaten an das entsprechende Seminarhaus.
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Ja gerne.
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Ja, in diesem Fall fällt eine Pauschale für Hauptmahlzeiten sowie Tagungs- und Pausenverpflegung an.
Die Höhe der Pauschale variiert je nach Seminarhaus und ist im dfa-Büro zu erfragen oder auf unserer Webseite nachzulesen: Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Die Rechnung wird ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn per E-Mail oder Post zugestellt.
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Nach der Ausbildung zum/zur ärztlich geprüften Fastenleiter/in und einer Mitgliedschaft wirst du mit deinem Profil auf unseren Seiten gelistet. Mit unserem großen Downloadbereich stehen dir zahlreiche Arbeitsmaterialien zur Verfügung.
Zudem gibt es regelmäßige Treffen Online und Präsenz sowie eine geschlossene Plattform auf Facebook, wo du jederzeit Fragen stellen kannst.
Fachfragen werden von unseren Partnerärzten beantwortet.
Weitere Infos findest du unter Mitglied werden: fastenakademie.de/mitglied-werden
